Selbstanzeige

Einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei stellt die Selbstanzeige-Beratung bei Steuerhinterziehung dar. Wir verfügen auf diesem Gebiet über langjährige Erfahrung und Erfolge. Im Fokus der Beratung steht das Erreichen von Straffreiheit durch die Selbstanzeige.

Voraussetzung dafür ist die Anerkennung und rechtliche Wirksamkeit der Selbstanzeige. Der Gesetzgeber hat dafür inzwischen hohe Hürden geschaffen, so dass eine Selbstanzeige eine Vielzahl von diffizilen Vorgaben und Auflagen erfüllen muss.

Insbesondere die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Selbstanzeige verursachen oft detaillierte Rechtsprobleme. Daher ist eine äußerst sorgfältige Vorbereitung und rechtzeitige Abgabe von entscheidender Bedeutung. Ohne fachliche Beratung ist eine wirksame Selbstanzeige inzwischen kaum mehr zu erfüllen.

Wir beurteilen Ihre persönliche Situation individuell und beraten Sie umfassend über die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit einer möglichen Selbstanzeige.

Fällt die Entscheidung für eine Selbstanzeige, so übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Abwicklung der Angelegenheit aus einer Hand – von Anfang bis zum Ende.

Unser Service geht von der diskreten Beschaffung aller notwendigen Unterlagen (speziell bei ausländischen Banken) über die komplette Abwicklung und Kommunikation gegenüber den Finanzbehörden bis hin zur positiven Entscheidung über die Straffreiheit.

Obwohl es primär darum geht, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, achten wir speziell auch darauf, dass keine zu hohe steuerliche Belastung anfällt. Selbstverständlich wahren wir hier besondere Diskretion – auch gegenüber Angehörigen und Ihrem Umfeld.

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