Steuerstrafverfahren

Die zunehmende Komplexität der Steuergesetze auf der einen Seite sowie die ansteigende Strenge der Behörden bei vermeintlichen Verstößen auf der anderen Seite, führen zu einem Anstieg der Steuer-Strafverfahren. Auch wenn diese nach unserer Erfahrung oftmals unbegründet und unverhältnismäßig sind.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen, durch kompetente Handlungsempfehlungen ein mögliches Steuerstrafverfahren zu vermeiden. Sollte ein Steuerstrafverfahren gegen sie eingeleitet werden, so übernehmen wir für Sie die rechtliche Vertretung.

Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die Schnittstelle zwischen dem materiellen Steuerrecht und dem Steuerstrafrecht. In vielen Fällen ergeben sich die zielführenden Lösungsansätze schon aus dem materiellen Recht, so dass auf diese Art einschneidende strafrechtliche Sanktionen vermieden werden können.
Da unsere Kanzlei beide Themengebiete kompetent miteinander verbinden kann, erreichen wir für Sie neben einem steuerschonenden Ergebnis meist auch einen möglichst glimpflichen Ausgang des Strafverfahrens.

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